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Kredite innerhalb der Frist widerrufen

Auch wenn es in den meisten Fällen natürlich so ist, dass der Wunsch nach der Nutzung eines Darlehens von Seiten des Kreditnehmers ausgeht und das Darlehen dann auch in Anspruch genommen wird, so kann es aus verschiedenen Gründen auch vorkommen, dass man einen schon vereinbarten Kredit widerrufen möchte. Es stellt sich nur für viele Kreditnehmer die Frage, ob es überhaupt möglich ist, ein Darlehen zu widerrufen, wenn man die Kreditverträge bereits unterzeichnet hat.

Die eindeutige Antwort lautet hier „ja“, es ist nämlich innerhalb einer vertraglich vereinbarten zweiwöchigen Frist möglich, dass man einen Verbraucherkredit noch widerrufen kann. Dieses Widerrufsrecht ist gesetzlich geregelt und gilt für alle privaten Darlehen, auch als Verbraucherkredite bezeichnet, allerdings nicht für grundpfandrechtlich besicherte Darlehen, auch besser als Hypothekendarlehen oder Immobilienkredite bekannt. Diese Darlehen können nach Unterschrift des Kreditvertrages nicht mehr ohne Zustimmung der kreditgebenden Bank widerrufen werden. Bei allen übrigen Kreditarten, wie den allgemein oftmals genutzten Ratenkredite, oder auch bei besonderen Verbraucherkrediten, wie zum Beispiel dem Kredit für Auszubildende, ist ein Widerruf bis zu zwei Wochen nach Erhalt der Widerrufsbelehrung möglich.

Die Widerrufsfrist, wenn man den Kredit widerrufen möchte, beginnt also nicht ab der Unterschrift unter den Kreditvertrag, sondern ab dem Datum, wo man die Widerrufsbelehrung ausgehändigt bekommen hat. Hat man keine Widerrufsbelehrung erhalten, muss auch die zweiwöchige Frist nicht eingehalten werden, und man kann noch Monate später das Darlehen widerrufen, wenn man bis dahin noch immer keine Belehrung bekommen hat. Die Gründe, warum man einen Kredit widerrufen möchte, können vielfältig sein. Ein Grund ist sicherlich nach wie vor, dass man in gewisser Art und Weise vom Kreditgeber „überrumpelt“ wurde und zu schnell auf ein anscheinend günstiges Angebot eingegangen ist, was sich im Nachhinein aber gar nicht als so günstig heraus gestellt hat.

Häufig ist das bei den so genannten Haustürgeschäften der Fall, wo der Kreditgeber oder ein Vermittler aktiv auf den Kreditnehmer zukommen.

Der zweite Hauptgrund, warum man einen vereinbarten Kredit widerrufen möchte, ist oftmals der, dass man nach Abschluss des Kreditvertrages erst, einen mehrere Banken übergreifenden Kredit Zinsvergleich durchgeführt und dabei festgestellt hat, dass andere vergleichbare Angebote günstiger von den Zinsen her oder im Hinblick auf die sonstigen Konditionen gewesen sind. Manche Banken werben daher inzwischen sogar damit, dass die vereinbarten Konditionen im Kreditvertrag „angepasst“ werden, wenn man nach Abschluss des Kreditvertrages ein vergleichbares Angebot mit einem besseren Zinssatz von einer anderen Bank vorlegen kann. Ein weiterer Grund, den bereits in Anspruch genommenen Kredit widerrufen zu wollen kann auch sein, dass man kurzfristig und überraschend Kapital erhält, zum Beispiel aufgrund einer Erbschaft, eines Lottogewinns oder aufgrund einer unerwarteten Provisionszahlung, sodass man nun gar keinen Kredit benötigt oder zumindest die Darlehenssumme deutlich geringer als geplant ausfallen kann. Innerhalb der Widerrufsfrist ist man übrigens nicht einmal verpflichtet, einen Grund für den Widerruf anzugeben.

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